Rechtsprechung
Samstag, 16. Mai 2009 um 23:00 Uhr
Die Rechtsprechung scheint unabhängig genug, um den Anti-Rauchern gelegentlich Einhalt zu gebieten. Jedenfalls sind jüngst mehrere Gerichtsentscheidungen ergangen, die einem ihrer Folterinstrumente, gesetzlichen Rauchverboten, Einhalt bieten.
Im hessischen Haina wurde das absolute Rauchverbot in der forensischen Psychiatrie aufgehoben. Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt: Generelle Rauchverbote im Maßregelvollzug schränken die verblienenen Freiheitsrechte der Insassen unverhältnismäßig ein. Ähnlich hatte im vergangenen Jahr bereits das Landgericht Marburg entschieden. Nun kann in Einzelzimmer, in gesonderten Raucherräumen und im Freien wieder Tabak genossen werden. Dem Fanatismus und Menschenhass des Klinikleiters, der Nikotinprodukte der Pharmakonzerne dort verteilen ließ, wurde also vorläufig ein Riegel vorgeschoben.
Ein Spielkasino in mecklenburg-vorpommerschen Warnemünde war zu Unrecht wegen rauchender Pokerspieler zur Zahlung eines Bussgeldes veranlasst worden. So urteilte das Amtsgericht Rostock, da die Spielbanken nicht ausdrücklich im Landesrauchverbotsgesetz erwähnt sind und wohl auch nicht als Kultureinrichtungen wie etwa Museen gelten könnten. Vorerst also Entwarnung für den Betrieb; Spielkasinos leiden wirtschaftlich sehr unter Einnahmerückgängen durch Rauchverbote.
Ein weitere gerichtliche Entscheidung wurde jüngst in den Niederlanden gefällt. Ein zweitinstanzliches Urteil in s'Hertogenbosch erklärte das Rauchverbot in Gaststätten ohne Angestellte für gesetzwidrig. Die Stiftung KHO arbeitet an mehreren Musterprozessen zugunsten kleiner Gaststätten.
In allen Fällen steht jedoch zu befürchten, dass durch höherinstanzliche Urteile Gesetzesänderungen oder andere Maßnahmen das Erreichte zunichte gemacht wird. Die Tabakkontrolle wird sich durch Gerichte alleine nicht aufhalten lassen. Es ist an uns, sie zu stoppen.
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